Berufsunfähigkeit

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Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung. In ihr sind Arbeitnehmer und Auszubildende sowie Landwirte, Kinder in Kindergärten, Schüler, Studenten, Helfer bei Unfällen, Zivildienstleistende, Katastrophenhelfer sowie Blut- und Organspender versichert.
In der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abgesichert. Auch die Arbeitswege sind bei Arbeitsunfällen mit abgesichert. Für die Erfüllung der Leistungen ist nicht maßgeblich, wer an einem Arbeitsunfall die Schuld trägt. In der gesetzlichen Unfallversicherung werden folgende Leistungen getragen: Heilbehandlungen, Verletztengeld, Verletztenrente, Berufshilfe, Rehabilitation, Pflegegeld, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente, Waisenrente und Rentenabfindung. Diese Leistungen werden übernommen, wenn oben genannte Fälle eintreten.
Da die meisten Unfälle aber im privaten Bereich, wie zum Beispiel bei der Hausarbeit oder bei Kindern beim Spielen und Toben passieren, sollte sich jeder unbedingt mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich absichern. Denn im Falle eines privaten Unfalls zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Einige private Unfallversicherer bieten sogar gegen Aufpreis die Versicherung bei einigen Risikosportarten an. Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie mit einer privaten Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit versichert. Also auch zum Beispiel bei Urlaubsreisen mit Ihrer Familie. Gerade auch für Selbstständige und Freiberufler die nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, ist ein Abschluss über eine private Unfallversicherung besonders wichtig um im Falle eines Unfalls ausreichend abgesichert zu sein.

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