Berufsunfähigkeit

Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
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Erwerbsunfähigkeit

Eine Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn jemand in medizinischer Hinsicht keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Anhand einer ärztlichen Untersuchung muss geklärt werden, ob eine komplette Erwerbsunfähigkeit vorhanden ist oder ob eine eventuelle Rest-Erwerbsfähigkeit vorliegt. Kann eine Person seiner bisher verrichteten Tätigkeit nicht mehr nachgehen, aber dafür in einem anderen Bereich arbeiten, so liegt keine Erwerbsunfähigkeit vor.
Es hat nur die Person ein Anrecht auf eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die für erwerbsunfähig erklärt wurde und innerhalb der letzten fünf Jahre 36 Beiträge gezahlt sowie eine Mindestversicherungszeit von 60 Monaten überschritten hat.
Einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit kann auch dann erworben werden, wenn die Person krankheitsbedingt nicht mehr als 300 Euro verdienen kann.
Wer also von einer Erwerbsunfähigkeit betroffen ist, kann die Rente bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung beantragen. Dieser Antrag wird dann an die entsprechende Rentenversicherung weitergeleitet.

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