Berufsunfähigkeit

Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
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Dienstunfall

Oftmals führt eine Arbeits- oder Dienstunfall zu einer vorzeitigen Erwerbsminderung oder im schlimmsten Fall zum Tod des Versicherten. In einigen Fällen besteht dann vielleicht sogar noch keine Vollendung der festgesetzten Wartezeit. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann selbst dann ein Anspruch auf Rente bestehen.
Die Wartezeit von fünf Jahren gilt als erfüllt, wenn durch einen Arbeits- oder Dienstunfall, durch eine Berufskrankheit oder bei der Tätigkeit als Zivil- oder Wehrdienstleistender bzw. Zeitsoldat eine Erwerbsminderung oder der Tod eintritt.
Allerdings gilt für einen Dienstunfall bzw. Berufskrankheit die Wartezeit nur dann als erfüllt, wenn zu dem Zeitpunkt des Unfalls oder der Krankheit eine Rentenversicherungspflicht existierte oder im Laufe der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden.
Sogar Auszubildende sind bei einem Dienstunfall oder einer Berufskrankheit abgesichert.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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