Berufsunfähigkeit

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Dienstunfähigkeit bei Beamten

Bei einer Dienstzeit von mindestens fünf Jahren, erhalten Beamte einen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine Berufsunfähigkeit erleiden. Für Beamte heißt die Berufsunfähigkeit Dienstunfähigkeit von Beamten. Die Höhe des Ruhegehalts wird anhand der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und Dienstbezügen ermittelt.
Sollte ein Beamter allerdings im Vorbereitungsdienst sein oder probeweise arbeiten und eine Berufsunfähigkeit erlangen, so wird er aus dem Beamtenverhältnis entlassen und erhält keine Versorgung darüber. Er wird nachträglich über die gesetzliche Rentenversicherung versichert.
Eine Dienstunfähigkeit von Beamten liegt vor, wenn sie wegen Krankheit oder Unfall nicht im Stande sind ihren Dienstpflichten nachzukommen und dieser Zustand wahrscheinlich andauernd ist. Sollte die Dienstfähigkeit wieder erlangt werden, so wird der Status der Dienstunfähigkeit von Beamten aufgehoben.

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