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Berufsunfähigkeit
Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
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Unter einer Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich attestierte, andauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Somit kann man bei einer Berufsunfähigkeit seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausführen, jedoch noch anderen Erwerbstätigkeiten, die der körperlichen und geistigen Konstitution entsprechen, nachgehen. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden Sie nicht auf andere Berufe verwiesen.
Der Versicherungsfall einer Berufsunfähigkeit liegt im Allgemeinen bei mindestens 50 %Berufsunfähigkeit vor. Bei einer privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Versicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert.
Als Erwerbsunfähig gilt, wer für voraussichtlich mindestens drei Jahre nicht im Stande ist, mehr als drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Hierbei bleiben das bisherige berufliche Einkommen, die Arbeitsmarktlage sowie die Lebensstellung unberücksichtigt.
Wer zum Beispiel wegen eines Bandscheibenschadens nicht mehr als Fliesenleger tätig sein kann, kann oft aber noch zum Beispiel als Pförtner oder Verkäufer arbeiten.
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Häufige Fragen Berufsunfähigkeit