Berufsunfähigkeit

Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
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Das eigene Risiko erkennen

Der Verlust Ihrer Arbeitskraft ist ein existenzbedrohendes Risiko – denn wer nicht mehr arbeiten kann, verdient auch kein Geld. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt für alle Erwerbsunfähigen die ab 1961 geboren wurden nur noch eine Minirente. Das heißt, dass Sie nur Geld bekommen, wenn Sie eigentlich gar nicht mehr arbeiten können. Mit dieser Minirente können Sie Ihren Lebensstandard nicht halten. Sollten Sie noch keine fünf Jahre lang sozialversichert sein, so bekommen Sie gar keine staatlichen Rentenzahlungen.
Die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente hängt von vielen Faktoren ab. Sollten Sie noch einige Stunden pro Tag arbeiten können, so sind Sie verpflichtet das zu tun, in irgendeiner Tätigkeit – notfalls auch als Pförtner oder Gärtner.
Wenn Sie in Ihrem alten Job beispielsweise 3.000 € Brutto verdienten, bekommen Sie im Falle einer Erwerbsunfähigkeit nur die halbe Rente von 475 € pro Monat, wenn Sie noch mehr als drei Stunden täglich in einer beliebigen Tätigkeit einsetzbar sind. Die volle Rente im Falle einer Erwerbsunfähigkeit von ca. 945 € bekommen Sie nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Sollten Sie sogar noch mehr als sechs Stunden in einer beliebigen Tätigkeit pro Tag einzusetzen sein, so bekommen Sie gar kein Geld. Spätestens alle drei Jahre wird Ihr Fall neu geprüft.
Sichern Sie sich somit privat ab und schützen sich vor dem Risiko Berufsunfähigkeit und dem Gang zum Sozialamt.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Finden Sie mit Rente.net Ihren persönlichen Versicherungs-Anbieter für den Fall einer Berufsunfähigkeit und beugen Sie so unnötigen Sorgen im Alter vor.

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