Berufsunfähigkeit
Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
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In der Regel wird derjenige als berufsunfähig bezeichnet, der mindestens 50 Prozent seiner derzeitigen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. Die Ursache kann entweder Krankheit, Unfall oder Invalidität sein. Je nach Versicherungsgesellschaft kann es hierfür aber auch eine entsprechende Staffelung geben. Ob diese 50 Prozent in Kraft treten, entscheidet ein Arzt mit Hilfe eines Gutachtens.
Die Frage nach der Berufsunfähigkeit unter Einfluss von Medikamenten mit Nebenwirkungen muss ebenso ein ärztliches Gutachten klären. Zudem ist es von Bedeutung, ob in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Verzicht auf Abstrakte Verweisung integriert ist oder nicht. Abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherte auch einer anderen Tätigkeit als der derzeitigen nachgehen muss. Wer nun also unter Einfluss von Medikamenten mit Nebenwirkungen zwar keine Maschinen mehr bedienen kann, aber dafür als Pförtner einsetzbar wäre, könnte demnach bei entsprechender vertraglicher Regelung dahin verwiesen werden. Die Entscheidung darüber, ob der Versicherte bei einer Arbeitsfähigkeit, welche nur unter Einfluss von Medikamenten mit Nebenwirkungen möglich ist, als berufsunfähig gilt, kann also nur ein ärztliches Gutachten mit Einbezug der Vertragsbedingungen klären.
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Häufige Fragen Berufsunfähigkeit