Berufsunfähigkeit
Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
Alle Infos bei Rente.net.
Als berufsunfähig bezeichnet man Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Bis Ende 2000 erhielt eine Person, die nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten konnte, eine Gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit. Danach wurde diese Regelung abgeschafft. Wer noch teilweise erwerbsfähig ist, muss weiter arbeiten – eventuell auch in einem minder qualifizierten Beruf.
Nur wer bereits eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bezieht, kann dies auch weiter tun.
Menschen, die nach dem 01.01.2001 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll erwerbsfähig sind, erhalten unter besonderen Voraussetzungen eine gesetzliche Rente aufgrund von voller oder teilweiser Erwerbsminderung.
Kann ein Arbeitnehmer nur noch weniger als 6 Stunden in seinem bisherigen Beruf arbeiten, aber eventuell in einem anderen Berufsfeld, so ist der Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu prüfen.
Eine Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn in einem zumutbaren Beruf mindestens 6 Stunden gearbeitet werden kann.
Um im Falle einer Berufsunfähigkeit oder teilweiser Erwerbsminderung finanziell abgesichert zu sein, ist eine zusätzliche Versicherung bei Berufsunfähigkeit empfehlenswert.
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Häufige Fragen Berufsunfähigkeit