Berufsunfähigkeit
Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
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Wenn bei einem Versicherten ein Bedarfsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht, also eine Berufsunfähigkeit vorliegt, so muss das Versicherungsunternehmen für sich die Leistungspflicht prüfen. In dieser Zeit verfügt der Versicherte über kein Einkommen und kann in der Regel auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlen.
Aus diesem Grund bieten viele Versicherungsunternehmen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung an, dass der Versicherte im Falle einer Leistungspflichtprüfung aufgrund einer Berufsunfähigkeit, die Beiträge bis zur Entscheidung ob eine Berufsunfähigkeitsrente gewährt wird, zu stunden. Dies wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Beitragsstundung genannt.
Die Beitragsstundung muss durch einen Antrag beim Versicherungsunternehmen eingereicht werden.
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