Berufsunfähigkeit

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Arztanordnungsklausel

In einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Versicherungsvertrag eine Arztanordnungsklausel vereinbart werden. Dies hat zur Folge, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit das Versicherungsunternehmen festsetzt, dass der Geschädigte verpflichtet ist, für ihn zumutbare Anordnungen von Ärzten nachzukommen, wenn diese laut der ärztlichen Meinung zur Genesung verhelfen. Dies können beispielsweise bestimmte Operationen und Medikamente, oder auch andere Heilbehandlungen und Therapien sein. Eine Arztanordnungsklausel kann auch beinhalten, dass das Versicherungsunternehmen sogar den Arzt bestimmen darf, dem der Geschädigte dann Folge leisten muss. Sollte der Geschädigte nicht Folge leisten, so kann ihm die Berufsunfähigkeitsrente verweigert werden.
Eine Arztanordnungsklausel wird nicht bei allen Versicherungsunternehmen vertraglich vereinbart. Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne die Arztanordnungsklausel haben, so können Sie stets Ihren behandelten Arzt selbst aussuchen und auch entscheiden, ob sie gewissen Behandlungen zustimmen oder nicht, ohne Folgen in der Berufsunfähigkeitsversicherung fürchten zu müssen. Wenn diese Arztanordnungsklausel in Ihrem Versicherungsvertrag nicht besteht, müssen Sie sich in dieser Hinsicht keinerlei Weisungen des Versicherungsunternehmens unterwerfen.

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