Berufsunfähigkeit
Die Rente bei Berufsunfähigkeit.
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Bei einer Berufsunfähigkeit kann das Versicherungsunternehmen ein ärztliches Gutachten anfordern. Der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen. In diesem Fall muss beispielsweise die psychische Krankheit durch ein ärztliches Gutachten nachweisbar sein, um den Status einer Berufsunfähigkeit zu erlangen. Eine Berufsunfähigkeit kann nur erlangt werden, wenn durch Krankheit oder Unfall die Tätigkeit im bisherigen Beruf voraussichtlich andauernd nicht mehr ausgeübt werden kann.
Eine Berufsunfähigkeit erleben fast 25 Prozent aller Arbeitnehmer. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine enorm wichtige Versicherung, denn das Gehalt wird für berufsunfähige Person wegfallen. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der versicherte Geschädigte im Leistungsfall eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum regulären Renteneintritt.
Um die Berufsunfähigkeit anerkennen zu lassen, muss ein Arzt sie beantragen und gegebenenfalls muss sie durch ein ärztliches Gutachten von einem unabhängigen Arzt bestätigt werden. Durch die Anerkennung der Berufsunfähigkeit wird der bisherige Arbeitsplatz automatisch gekündigt.
Einige Personengruppen können keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, da sie zum Beispiel aufgrund bestimmter Vorerkrankungen nicht genommen werden. Diese Personengruppen sollten eine private Unfallversicherung abschließen, so dass wenigstens eine Berufsunfähigkeit als Unfallfolge abgesichert ist.
Dass die Versicherungen ein ärztliches Gutachten anfordern, kommt in der Praxis sehr häufig vor.
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