Berufsunfähigkeit

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Abstrakte Verweisung

Die Abstrakte Verweisung bedeutet in einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Verweisung der Person die eine Berufsunfähigkeit aufweist in einen anderen Beruf, der ein anderer ist als die Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit getätigt hat.
Eine Berufsunfähigkeit einer Person liegt vor, wenn von einem Arzt bescheinigt wird, dass die Person aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls wahrscheinlich andauernd nicht mehr in der Lage sein wird seinen Beruf oder eine andere vergleichbare Tätigkeit auszuüben, die wegen seiner Kenntnisse und Fähigkeiten getätigt werden könnte und dabei auch seiner vorangegangener Lebenssituation entspricht. Bei einer Berufsunfähigkeit kann auch ein ärztliches Gutachten eines unabhängigen Arztes angefordert werden. Wichtig über die Entscheidung einer Berufsunfähigkeit ist, dass die Personen keine andere Tätigkeit ausüben kann, weil sie für sie unzumutbar ist. Bei der Prüfung über die mögliche Zumutbarkeit einer anderen Tätigkeit als bisher, werden Wissen was im bisherigen Beruf erlangt wurde, Arbeitsinhalte sowie die Höhe des bisherigen Gehalts mit beachtet. So darf beispielsweise ein Arzt nicht als Lagerist eingesetzt werden. Wenn eine andere Tätigkeit als zumutbar eingestuft wird, wird aber nicht darauf Rücksicht genommen, ob der Arbeitsmarkt solch eine Stelle auch verfügbar hat.
Einige Versicherungsunternehmen der Berufsunfähigkeitsversicherungen haben diese Regelung aber inzwischen verbessert. So können oft Verträge abgeschlossen werden die komplett auf die abstrakte Verweisung verzichten, die auf eine abstrakte Verweisung ab einer bestimmten Altersgrenze verzichten und die die abstrakte Verweisung während einer Umschulungsmaßnahme ausschließen. Wenn die abstrakte Verweisung gänzlich ausgeschlossen wird, so wird die Versicherung in der Regel teurer.

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